Reglement - Sing & Ziervogelverein Agapornis

SZV Agapornis, Wolhusen
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Reglement

Ausstellungsreglement
1: Es gelten alle Ausstellungen die von Ziervogel Schweiz anerkannt werden.
2: Es konkurrieren Vögel die von Ziervogel Schweiz zugelassen werden.
3: Es können Kollektionen ( 4 Vögel ), Paare ( 2 Vögel ) und Einzelvögel ( 1 Vogel )
       ausgestellt werden.
4: Das Wanderpreisreglement entscheidet ob der Wanderpreis in den verschiedenen
       Kategorien vergeben wird.
5: Stellt ein Mitglied in verschiedenen Kategorien aus, so nimmt er automatisch an der
      Konkurrenz teil. Wenn mindestens zwei Aussteller teilnehmen, oder die Punktzahl
       laut Wanderpreis Reglement wird erreicht.

Wanderpreisreglement
1: Wer an der Wanderpreis - Konkurrenz teilnehmen will, muss mindestens an einer
      Ausstellung teilgenommen haben. (Swiss Board, Europa, und Weltmeisterschaft
      eingeschlossen)
2: Wer die höchste Punktezahl in jeder Kategorie erreicht, gewinnt den Wanderpreis.
3: Sollte es zutreffen, dass ein Aussteller/in in der gleichen Kategorie beim Vierer,
      Zweier, und Einzel die höchste Punktzahl erreicht hat, so geht der Zweier
      Wanderpreis an den Nächsten, und der Einer wieder an den nächsten Aussteller/in.
4: Sollte nur ein Aussteller/in der gleichen Kategorie teilnehmen, dann muss die Punktzahl
      mindestens beim Vierer 360, beim Zweier 180 und beim Einzel 90 Punkte erreicht
      werden.
5: Bei Punktgleichheit und gleicher Punktreihenfolge auf der Bewertungskarte entscheidet
      der Vorstand per los.
6: Nach fünf maliger Vergabe des Wanderpreises, geht er erstens an den. der ihn am
      häufigsten gewann, zeitens wer die höchste Punktzahl erreicht hat.
7: Um an der Wanderpreis - Konkurrenz teilzunehmen, müssen die Bewertungskarten
      spätestens 10 Tage nach der letzten Ausstellung des Ausstellungsjahres, dem
      Verantwortlichen abgeben werden.
8: Dieses Wanderpreisreglement tritt in Kraft, wenn vom Wanderpreis - Preis Spender kein
      eigenes Reglement vorliegt.
9: Die Wanderpreise können von Mitgliedern gespendet werden, oder werden von der
      Vereinskasse übernommen.
      

Reglement: Ausstellung von Ara-Papageien-Amazonen-Kakadus
Um den Pokal für sich zu entscheiden müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

1: Ein Ara-Papagei-Kakadu muss nur an einer Ausstellung im Vereinsjahr teilgenommen haben.
2: Hat in der ganzen Ausstellungssaison nur ein Mitglied für diesen Pokal konkuriert,
      muss der Vogel mindestens eine Punktzahl vo 90 erreicht haben.
3: Konkurieren mehrere Mitglieder auf diesen Pokal gewinnt derjeniger der mit seinem
      Vogel die höchste Punktzahl ereicht hat.
Wir wünschen allen die auf diesen Pokal konkuriren viel Erfolg und verbleiben
                                                                         mit freundlichen Grüssen
                                                                         Ch. Röösli &
                                                                         R. Emmenegger
Ausstellungsreglement Jugenklasse
1: Es werden Ausstellungen in der ganzen Schweiz berücksichtigt.
2: Es wird nur mit Vögel in der Jugenklasse konkurriert.
3: Es muss mindestens pro Jahr an zwei Ausstellungen teilgenommen werden.
4: Es können Vierer, Zwier, oder Einzelvögel ausgestellt werden.
5: Das Wanderpreisreglement entscheidet ob ein Wanderpreis in den verschieden
      Kategorien vergeben wird.
6: Die Bewertungskarten müssen spätestens innert acht Tage nach der Parus
      Verantwortlichen abgegeben werden.
7: Stellt ein Mitglied in verschiedenen Kategorien und / oder an verschiedenen
       Ausstellungen aus, so nimmt es automatisch in all diesen Kategorien an der
      Konkurrenz teil. Vorausgesetzt die Karten werden abgegeben und es konkurrieren
      mindestens zwei Aussteller um den gleichen Wanderpreis, oder die Punktzahl
      laut Wanderpreisreglement wird erreicht.
8: Die Wanderpreise werden alljährlich an der Generalversammlung abgegeben.
9: Die gewonnenen Wanderpreise müssen spätesten am Klaushock dem
      Verantwortlichen sauber und  unbeschädigt abgeben werden.
Wanderpreisreglement  Jugenklasse
Dieses Reglement tritt in Kraft, wenn vom Wanderpreis- Spender kein eigenes
Reglement erstellt wird.
1: Wer an der Wanderpreis- Konkurrenz teilnehmen will, muss mindestens an zwei
      Ausstellungen teilgenommen haben. ( Parus und Einzelmeisterschaft eingeschlossen.)
2: Die höchste Punktzahl der betreffenden Art gewinnt den Wanderpreis in dieser
      Kategorie.
3: Sollte es zutreffen, dass ein Konkurrent in der gleichen Kategorei bei den Vierer,
      Zweier, und Einzel die höchste Punktzahl erreicht hat, so geht der Wanderpreis der
      Zweier,  an den nächsten und der Einer wieder an den Nächsten Konkurrenten.
4: Es müssen mindestens zwei Aussteller um den gleichen Wanderpreis konkurriren.
      Sollte nue ein Aussteller in der gleichen Kategorie teilnehmen, dann muss die
      Punktzahl bei der Vierer 360, bie der zweier 180 und beim Einzel mindestens 90
      betragen, um den Wanderpreis zu erhalten.
5: Die Wanderpreise gehen nach fünf Ausstellungensjahren erstens in dessen Besitz über,
      der ihn am häufigsten gewann, zweitens wer die höchste Punktzahl erreicht hat.
6: Bei Punktgleichheit auf den Ausstellungskarten, oder den Wanderpreisen entscheidet
      der Vorstand.
7: Um am Ausscheidungswettbewerb teilzunehmen, müssen die Bewrtungskarten
      spätestens acht Tage nach der Parus Einzelmeisterschaft beim Verantwortlichen
      Mitglied sein.
                                                                                                   Der Vorstand

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