Standgeld / Algemeines
Standgeld:
Grundgebühr Fr. 14.00
4er (Kollektion) Fr. 11.00
2er (Paar) Fr. 10.00
1er (Einzelvögel) Fr. 8.00
Die Rangliste ist in der Grundgebühr inbegriffen
Allgemeines
Aussteller deren Vögel geschlossene Fussringe tragen, gleich welcher Art, mit den
aktuellen Jahrgängen sind ausstellungsberechtigt. Für nicht eingelieferte Vögel
wird keine Rückvergütung der Standgelder erstattet. Kranke Vögel, oder solche
ohne geschlossene Fussringe und falschem Jahrgang, werden ohne Rückvergütung
der Standgelder zurückgewiesen. Für die Einlieferung der Vögel hat jeder
Aussteller selber zu sorgen. Sämtliche Ausstellungsvolieren werden durch die
Ausstellersektion zur Verfügung gestellt.
Alle Vögel (ausgenommen Einzelvögel) müssen einen Farbring tragen.
Zulässige Farben sind Schwarz, Rot, Weiss und Grün.
Pro Kategorie wird bei den Erstrangierten eine Ringkontrolle durchgeführt.
Wärend der Ausstellung dürfen, ohne Bewilligung des Ausstellungs-Präsidenten,
keine Vögel aus den Volieren entfernt werden. Am Sonntag um 15.00 Uhr müssen
sämtliche Vögel von den Ausstellern wieder abgeholt werden.
Aussteller, mit besonderen Fütterungswünschen, haben bitte das
entsprechende Futter zur Verfügung zu stellen.
Die Vögel sind gegen Einbruchdiebstahl und Feuer versichert.
Vögel, die ohne nachweisbarem Verschulden seitens der Ausstellersektion
eingehen, werden nicht vergütet.
Alle in diesem Reglement nicht aufgefhürten Fälle unterliegen dem Entscheid des
Ausstellungskomitees, welches mit dem Fachabteilungsvorstand des KVW über
allfällige Einsprachen entscheidet. Im weiteren halten wir uns an das Ausstellungs-
reglement der Ziervögel Schweiz.Jeder Aussteller anerkennt mit der Anmeldung
dieses Reglement.